AGB

1.   Allgemein

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf (AGBV) finden Anwendung auf Verkaufsbeziehungen zwischen Franz Oeschger Import-Export als Verkäufer „Corky“ und dem Käufer (“Käufer”), inkl. der damit verbunden Dienstleistungen.

1.2. Insofern zwischen Corky und dem Käufer schriftlich vereinbart, finden diese AGBV als Rahmenvertrag für alle zukünftigen Verträge zwischen Corky und dem Käufer Anwendung, ohne dass Corky jeweils im Einzelfalle darauf ausdrücklich Bezug nehmen muss.

1.3. Es gelten ausschliesslich diese AGBV. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers welche von diesen AGBV abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, werden zum Bestandteil eines Liefervertrages zwischen den Parteien sofern und nur im Umfange in welchem ihnen Corky ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat. Eine stillschweigende Annahme von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers durch Corky wird ausdrücklich ausgeschlossen und der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit einer solchen stillschweigenden Annahme.

1.4. Hinweise auf rechtliche Bestimmungen dienen der Klarstellung. Insofern sie durch diese AGBV nicht geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten rechtliche Bestimmungen auch wenn solche Klarstellungen fehlen.

1.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBV sind nur gültig, sofern sie von Corky und dem Käufer schriftlich akzeptiert worden sind und eine klare Referenz zu diesem AGBV enthalten.

2.   Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Corky’s Angebote sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als bindend bezeichnet sind oder wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten.

2.2. Die Bestellungen von Produkten oder Dienstleistungen durch den Käufer gelten als bindende Angebote, mit Corky einen Liefervertrag zu schliessen. Corky hat das Recht, ein solches Angebot innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Empfang zu akzeptieren.

2.3. Ein Liefervertrag zwischen Corky und dem Käufer inkl. dieser AGBV kommt nur zu Stande und entfaltet nur dann Wirkung, wenn der Käufer entweder Corky’s Angebot innerhalb der angegebenen Frist akzeptiert oder falls Corky innerhalb der angegebenen Frist die Bestellung des Käufers akzeptiert und eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Corky ist nicht verpflichtet eine solche schriftliche Auftragsbestätigung auszustellen, wenn aufgrund der Umstände nicht damit gerechnet werden muss.

2.4. Sämtliche Aspekte der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien basieren ausschliesslich auf dem Liefervertrag inkl. dieser AGBV und weiteren Anhängen im Einzelfall.  Mündliche oder schriftliche Verpflichtungen oder mündliche Vereinbarungen der Parteien vor Unterzeichnung eines Liefervertrages gelten als nicht verbindlich.

2.5. Der Inhalt von Produktbeschrieben, Dokumenten und Daten (Wie beispielsweise Dimensionen, Toleranzen oder technische Daten etc.), welche von Corky dem Käufer in welcher Form auch immer geliefert werden, gelten weder als zugesicherte Eigenschaften, noch Garantien irgendwelcher Art für die Produkte.

3.   Lieferung und Dienstleistung

3.1. Corky’s Angebot oder Auftragsbestätigung – was im Einzelfall auch immer zur Anwendung kommt – definieren ausschliesslich Corky’s Lieferumfang und den Inhalt der Dienstleistungen sowie deren Lieferung und/oder Ausführung. Materialien Ausrüstung, Arbeit oder Dienstleistungen, welche nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind und welche der Käufer nachfragt werden durch Corky dem Käufer separate angeboten.

3.2. Corky hat das Recht, seinen Lieferumfang und die Dienstleistungen jederzeit zu modifizieren, solange dies nicht zum Nachteil des Käufers geschieht.

3.3. Vor Produktionsstart benötigen Druckprodukte und auf Druck basierende Fabrikate jeweils ein sogenanntes „Gut zum Druck“ des Käufers in der jeweils von Corky verlangten Form. Korrekturabzüge oder Andrucke, Muster Designs oder andere Formen oder Mittel zum Drucknachweis sind durch den Käufer sorgfältig zu überprüfen und zwar im Hinblick auf Tippfehler und andere Fehler und insbesondere auch im Hinblick auf speziell erteilte Instruktionen und Ansprüche des Käufers.  Corky lehnt jegliche Verantwortung und Haftung ab für Mängel welche vom Käufer Corky nicht schriftlich zusammen mit dem „Gut zum Druck“ mitgeteilt worden sind bzw. auf rechtsgültig durch den Käufer unterzeichneten Formularen mitgeteilt worden waren.

3.4. Corky übernimmt keine Haftung für Mängel oder Fehler, welche ihr nicht durch den Kunden mitgeteilt worden sind.

3.5. Der Käufer akzeptiert Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen im Rahmen der industrieüblichen Toleranzen. Dies beinhaltet beispielsweise Abweichungen in der Ausführung und im Material aber auch mit Bezug auf Schnittgenauigkeit. Für den Fall, dass Lieferanten von Corky ihrerseits Toleranzen vorgeben, so gelten diese entsprechend auch in Bezug auf die von Corky gelieferten Produkte.

3.6. Falls Produkte exklusiv für den Käufer hergestellt werden, akzeptiert dieser Unter- oder Überlieferungen im Umfang von maximal 10% im Vergleich zu den unter dem Liefervertrag bestellten Mengen.

4.   Preise

4.1. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind Corky’s Preise als Nettopreise basierend auf EXW-Lieferkonditionen (Incoterms 2010) in Schweizerfranken.

4.2. Es gelten Corky’s Preise im Moment der Lieferung der Produkte oder Ausführung der Dienstleistung. Für den Fall, dass zwischen der Unterzeichnung des Liefervertrages und der Lieferung der Produkte oder Ausführen der Dienstleistung Paramter ändern, auf welche sich die Berechnung der Preise von Corky stützte, ist Corky berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Sollte eine solche Anpassung eine Preiserhöhung von mehr als 10% ergeben, ist der Käufer berechtigt, die entsprechende Lieferung zu wiederrufen. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Käufer vorgängig mit Corky Rücksprache genommen hat und dass diese Rücksprache nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen zu einer Einigung über die Preiserhöhung geführt hat.

5.   Zahlungsbedingungen

5.1. Lieferungen in der Schweiz und ausserhalb der Schweiz müssen vor der Lieferung bezahlt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2. Der Käufer hat Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge auf das Corky genannte Konto zu bezahlen. Solche Abzüge umfassen beispielsweise Rabatte, irgendwelche Kosten, Steuern oder jede Form von Abgaben.

5.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Corky das Recht vor, sämtliche weitere Lieferungen von Produkten oder die Ausführung von Dienstleistungen zu suspendieren bis die Bezahlung erfolgt ist. Zusätzlich hat der Käufer Corky Verzugszinsen von 8% p.a. zu bezahlen.

6.   Lieferfristen

6.1. Lieferfristen sind immer in Tagen, Wochen oder Monaten festzulegen. Die Lieferfrist beginnt wenn und falls

–      der Liefervertrag gültig zustande gekommen ist,

–      alle notwendigen Formalitäten erfüllt worden sind,

–      Vorauszahlungen bezahlt wurden und Corky im Besitze von vereinbarten Sicherheiten ist

Der Liefertermin ist eingehalten, wenn eine Lieferung vor Ablauf der Lieferfrist komplett zum Versand auf Corky’s Gelände breit ist.

7.   Lieferung, Transport, Lagerung und Versicherung

7.1.  Die Lieferungen erfolgen, EXW (Incoterms 2010). Corky verpackt die Produkte mit seiner Standardverpackung.

7.2. Die Produkte werden auf Kosten und Risiko des Käufers transportiert und gelagert.

8.   Eingangskontrolle und Annahme der Produkte

8.1. Der Käufer hat die Produkte und Dienstleistungen einer sorgfältigen Eingangskontrolle nicht später als 10 Tage nach Erhalt zu unterziehen und Corky über entdeckte Mängel oder Abweichungen zu informieren. Falls der Käufer diese Information unterlässt, gelten die Produkte als angenommen und akzeptiert.

8.2. Corky wird sich bemühen, nach Ziff. 8.1. gemeldete Mängel so rasch als möglich zu beheben. Der Käufer wird Corky die notwendige Gelegenheit dazu geben.

8.3. Mängel oder Abweichungen in Produkten oder den Dienstleistungen berechtigen den Käufer nicht, Produkte oder Dienstleistungen zurückzuweisen.

9.   Gewährleistung und Haftung für Mängel

9.1. Der Käufer hat Corky umgehend schriftlich über Mängel zu informieren, welche er während der Gewährleistungsfrist entdeckt und welche bei der Eingangskontrolle gemäss 8.1 nicht hatten entdeckt werden können. Die Information hat genügend Details zu enthalten, damit Corky entscheiden kann, ob eine Reparatur unternommen werden soll oder ob mangelhafte Produkte ersetzt werden oder Dienstleistungen wiederholt werden sollten. Es bleibt alleine Corky überlassen zu entscheiden, ob Reparatur oder Ersatz von Produkten oder Wiederholungen von Dienstleistungen zur Anwendung kommen.

9.2. Corky’s Gewährleistungsverpflichtungen entfallen ersatzlos und Corky ist nicht mehr haftbar für den fall, dass der Käufer oder eine dritte Partei die gelieferte Produkte modifiziert oder repariert. Dasselbe gilt falls und wenn ein Mangel auftaucht, der Käufer jedoch nicht so rasch als möglich alle vernünftigen schritte unternimmt, um den potenziellen Schaden so stark als möglich zu mindern und es Corky erlaubt, den Mangel selber zu beheben.

9.3. Corky hat keine Gewährleistungsverpflichtungen und ist unter keinem Titel haftbar für Mängel in Produkten und Dienstleistungen wegen natürlicher Abnutzung, falschem Unterhalt, Nichtbefolgen von Betriebsanleitungen, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder chemische Einflüsse oder wegen anderen nicht durch Corky zu vertretenden Gründe.

9.4. Corky gewährleistet nicht, dass die Produkte und Dienstleistungen für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind. Ebenfalls jegliche Gewährleistung ist dafür ausgeschlossen, dass die Produkte oder Dienstleistungen unter den Bedingungen, wie sie auf dem Betriebsgelände des Käufers herrschen, benützt und betrieben werden können. Allfällige spezielle Garantien von Corky müssen mit dem Käufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

9.5. Dem Käufer stehen ausser den von 9.1 bis 9.4 genannten Ansprüchen keine weiteren Ansprüche aus Gewährleistungen zu.

10.   Gewerbliche Schutzrechte

10.1. Weder unter oder im Zusammenhang mit diesen AGBV oder unter oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag werden irgendwelche gewerbliche Schutzrechte von Corky auf den Käufer übertragen. Dies betrifft sämtliche möglichen gewerblichen Schutzrechte oder jegliche andere Rechte an den Produkten oder Dienstleistungen inkl. Marken. Corky gewährt allerdings dem Käufer für die Dauer des Liefervertrages eine nicht exklusive, nicht übertragbare und kostenfreie Lizenz, die Produkte für den vereinbarten Verwendungszweck gemäss Liefervertag zu nutzen.

10.2. Sämtliche gewerbliche Schutzrechte oder anderen Rechte an Produkten, Materialien, Know-how und Informationen, Maschinen, Marken, Designs welche durch Corky hergestellt oder gekauft werden und welche für oder im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen benutzt werden, bleiben Corky’s oder der entsprechenden dritten Partei’s Eigentum.

11.   Gerichtsstand

11.1. Diese AGBV und der Liefervertag unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Weder die Wienerkonvention über den internationalen Verkauf von Gütern, noch Bestimmungen über internationales Privatrecht sind anwendbar.

11.2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Franz Oeschger Import-Export “Corky”. Corky ist jedoch berechtigt den Kläger an seinem Wohnsitz einzuklagen.General